Die Vorleistungsnote: was sie zählt und wann sie zählt
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Kaum eine Regel der Zürcher Aufnahmeprüfung wird so oft falsch wiedergegeben wie die Vorleistungsnote. Dabei ist sie kurz erklärt — und sie verändert die Rechnung erheblich.
Was der Kanton festlegt
«Die Prüfungsnote besteht zu je einem Viertel aus den beiden Deutschprüfungsteilen und zur Hälfte aus der Mathematikprüfung. Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt von Vorleistungsnote und Prüfungsnote.»
Daraus folgen zwei Dinge. Erstens: Mathematik zählt die Hälfte. Ein Kind, das in Mathe wackelt, kann das über Deutsch kaum ausgleichen — und ein starker Aufsatz rettet keine schwache Mathematikprüfung.
Zweitens: zählt die Vorleistungsnote mit, ist die Gesamtnote der Durchschnitt aus ihr und der Prüfungsnote, und es braucht mindestens 4,75. Zählt sie nicht, entscheidet die Prüfungsnote allein — dann genügen 4,50.
Wann sie zählt
Die Vorleistungsnote kommt aus den Zeugnisnoten in Deutsch und Mathematik der sechsten Klasse der öffentlichen Primarschule. Sie zählt, wenn es diese Noten gibt — also wenn das Kind eine öffentliche Primarschule besucht und in beiden Fächern benotet wurde.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, entscheidet die Prüfung allein. Das ist keine Bevorzugung und keine Benachteiligung, sondern schlicht die Folge davon, dass es keine vergleichbare Vorleistung gibt.
Ob die Vornote zählt, hängt also an der Schulsituation, nicht an der Leistung des Kindes — und es ist nichts, worüber man entscheiden könnte.
Warum das die Vorbereitung verändert
Ein Kind mit einer starken Vornote geht mit Vorsprung in die Prüfung: eine 5,5 im Zeugnis verlangt in der Prüfung deutlich weniger als eine 4. Ein Kind ohne Vornote hat dagegen nur einen Versuch, und der zählt vollständig.
Praktisch heisst das: rechnen, bevor man plant. Wer weiss, welche Prüfungsnote nötig ist, weiss auch, wie viel Vorbereitung angemessen ist — und ob sich der Aufwand auf Mathematik konzentrieren sollte oder gleichmässig verteilt.
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| Kind A (mit Vornote 5,0) | Kind B (ohne Vornote) | |
|---|---|---|
| Nötige Gesamtnote | 4,75 | — |
| Nötige Prüfungsnote | 4,5 | 4,5 |
| Wie es zustande kommt | (5,0 + 4,5) ÷ 2 = 4,75 | Prüfungsnote allein |
Im Beispiel liegt die nötige Prüfungsnote zufällig gleich. Bei einer Vornote von 4,0 sähe es anders aus: dann bräuchte Kind A eine Prüfungsnote von 5,5. Genau deshalb lohnt es sich, die eigene Rechnung zu machen statt einer allgemeinen Faustregel zu folgen.
Häufige Fragen
Zählt die Vornote bei der ZAP?
Sie zählt, wenn das Kind die sechste Klasse einer öffentlichen Primarschule besucht und in Deutsch und Mathematik benotet wurde. Dann ist die Gesamtnote der Durchschnitt aus Vorleistungsnote und Prüfungsnote.
Welche Note braucht es zum Bestehen?
Mit Vorleistungsnote mindestens 4,75 als Gesamtnote, ohne Vorleistungsnote mindestens 4,5 als Prüfungsnote.
Wie wird die Prüfungsnote berechnet?
Zu je einem Viertel aus den beiden Deutschteilen (Aufsatz sowie Sprachbetrachtung und Textverständnis) und zur Hälfte aus der Mathematikprüfung.